Kinder- und Jugendschutzkonzept

SV 1946 Mosel e.V.

Präventionskonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und sexualisierter Gewalt

Ansprechperson Kinderschutz im Verein: Rene Ventz

Kontakt: svmosel@aol.com

1. Präambel & Selbstverständnis

Der SV 1946 Mosel e.V. ist ein Verein, in dem Kinder und Jugendliche nicht nur Fußball spielen, sondern sich wohlfühlen, sich persönlich entwickeln und geschützt sein sollen. Uns ist wichtig, dass alle jungen Menschen bei uns mit Freude am Sport teilnehmen können – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder persönlichen Voraussetzungen.

Kinderschutz ist fester Bestandteil unseres Vereinslebens. Wir schaffen ein Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche geschützt, ernst genommen und respektvoll begleitet werden. Dazu gehören ein fairer Umgang miteinander, klare Verhaltensregeln, verlässliche Betreuung sowie ein achtsames, verantwortungsvolles Miteinander auf und neben dem Platz.

Kinder- und Jugendschutz ist die gemeinsame Aufgabe aller: Trainer*innen, Betreuer*innen, Eltern, Vereinsverantwortliche sowie Spieler*innen. Jede und jeder trägt Verantwortung, hinzuschauen, zuzuhören und aktiv zu handeln, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist.

2. Ziele & Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt verbindlich für alle Bereiche des Vereinslebens – inklusive Training, Spielbetrieb, Turnieren, Vereinsfahrten, Veranstaltungen und der digitalen Kommunikation.

Unsere Ziele:

  • Kinder und Jugendliche im Verein bestmöglich vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt schützen.
  • Handlungs- und Rechtssicherheit durch klare Regeln und Standardabläufe schaffen.
  • Trainer*innen, Betreuer*innen und Eltern kontinuierlich für das Thema sensibilisieren.
  • Risiken und Grenzverletzungen frühzeitig erkennen und entschlossen handeln.
  • Eine gelebte Kultur des Hinsehens, Zuhörens und Respekts etablieren.

Geltungsbereich:

  • Vorstand und Funktionäre
  • Alle Trainer*innen, Co-Trainer*innen und Betreuer*innen
  • Ehrenamtliche Helfer*innen im Jugendbereich
  • Eltern und Sorgeberechtigte
  • Kinder und Jugendliche des Vereins

3. Rechtliche Grundlagen & DFB-Standards

Unser Konzept basiert auf den Vorgaben des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), des Sächsischen Fußballverbandes (SFV), des Landessportbundes Sachsen (LSB) sowie den gesetzlichen Bestimmungen:

  • § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • § 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
  • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Präventionsrichtlinien des DFB und LSB Sachsen

Verpflichtende Vereinsmaßnahmen:

  • Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse vor Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 5 Jahre.
  • Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung & des Ehrenkodex durch alle im Jugendbereich tätigen Personen.
  • Regelmäßige Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden.
  • Benennung und Veröffentlichung einer geschulten Kinderschutz-Ansprechperson.
  • Verbindliche Festlegung und Aushang der Meldekette bei Verdachtsfällen.

Das Konzept wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand und die Kinderschutz-Ansprechperson auf Aktualität geprüft.

4. Präventionsmaßnahmen & Verhaltensregeln

4.1 Allgemeine Grundsätze

  • Respekt & Würde: Jeder Mensch wird in seiner Persönlichkeit geachtet. Diskriminierung, Mobbing oder verbales Herabwürdigen werden nicht geduldet.
  • Körperkontakt: Körperlicher Kontakt (z. B. Hilfestellung bei Übungen, Trösten) erfolgt ausschließlich sportbezogen, angemessen und nur mit Einverständnis des Kindes.
  • Grenzachtung: Kinder haben das Recht, „Nein“ zu sagen. Ihre persönlichen Grenzen werden stets gewahrt.

4.2 Kabinen- und Duschordnung

  • Sechsaugen-Prinzip: Betreuungspersonen betreten Kabinen und Duschräume grundsätzlich nicht allein, sondern zu zweit.
  • Privatsphäre: Kabinen und Duschräume sind Intimbereiche. Erwachsene halten sich dort nur auf, wenn es aus Aufsichts- oder Organisationsgründen zwingend notwendig ist.
  • Fotoverbot: Das Fotografieren und Filmen in Kabinen, Umkleiden und Duschräumen ist ausnahmslos verboten.

4.3 Fahrten & Übernachtungen

  • Einverständnis: Vereinsfahrten und Übernachtungen finden ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten statt.
  • Trennung: Betreuungspersonen übernachten stets in getrennten Räumen/Zimmern von den Kindern und Jugendlichen.
  • Transparenz: Vor Abfahrt werden Abläufe und Verhaltensregeln transparent an Eltern und Kinder kommuniziert.

4.4 Digitale Kommunikation & Soziale Medien

  • Offizielle Kanäle: Vereinsbezogene Kommunikation findet ausschließlich über offizielle Team-Gruppenchats statt (unter Einbindung der Erziehungsberechtigten bei Kindern unter 16 Jahren).
  • Keine Einzelchats: Private 1:1-Nachrichten zwischen Erwachsenen und einzelnen Jugendlichen in sozialen Netzwerken oder Messengern sind untersagt.
  • Bildrechte: Fotos/Videos von Spieler*innen werden nur bei vorliegender schriftlicher DSGVO-Einwilligung veröffentlicht.

5. Eignungsprüfung & Personalentwicklung

  1. Erweitertes Führungszeugnis: Jede Person, die im Verein Kinder oder Jugendliche betreut, muss vor Aufnahme der Tätigkeit und im Rhythmus von maximal 5 Jahren Einsicht in ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) gewähren.
  2. Ehrenkodex: Alle Trainer*innen und Betreuer*innen bestätigen per Unterschrift die Einhaltung des DFB-Ehrenkodex.
  3. Fortbildung: Der Verein unterstützt und fördert die Teilnahme an Kinderschutz-Schulungen des SFV oder LSB.

6. Handlungsleitfaden bei Verdachtsfällen (Meldekette)

Bei Vermutung, Beobachtung oder Offenbarung von Grenzverletzungen oder Kindeswohlgefährdung gilt die eiserne Regel: Ruhe bewahren, besonnen handeln, Schutz des Kindes priorisieren.

Die 6 Schritte des Meldeablaufs:

  1. Erstversorgung & Zuhören: Dem Kind Glauben schenken, Ruhe ausstrahlen, keine voreiligen Versprechungen machen („Ich halte dicht“ darf nicht versprochen werden).
  2. Keine eigenen Ermittlungen: Keine Befragungen oder Gegenüberstellungen auf eigene Faust durchführen!
  3. Dokumentation: Beobachtungen oder Aussagen sachlich und wortgetreu im Gesprächsprotokoll (Anlage 7) festhalten.
  4. Kinderschutz-Ansprechperson informieren: Umgehende Kontaktaufnahme mit der vereinseigenen Ansprechperson.
  5. Einbindung von Fachstellen: Bei erhärtetem Verdacht zieht die Ansprechperson / der Vorstand professionelle Beratung (Jugendamt Zwickau, Fachberatungsstellen, SFV) hinzu.
  6. Schutzmaßnahmen: Einleitung vereinseigener oder rechtlicher Schritte zum Schutz des Betroffenen.

7. Kommunikation & Transparenz

  • Das Konzept ist dauerhaft auf der Vereinswebsite sv46mosel.org öffentlich einsehbar.
  • Die Ansprechpersonen und Notfallkontakte hängen gut sichtbar im Vereinsheim aus.
  • Neue Mitglieder und Eltern werden bei Vereinseintritt über die Kinderschutz-Standards informiert.