Erweitertes Führungszeugnis.
Ein klares, vertrauliches und verbindliches Verfahren für kinder- und jugendbezogene Tätigkeiten.
1. Vorlagepflichtiger Personenkreis
Alle Personen mit aktiver Position im Verein
Nach dem aktuellen DFB-Mindestkriterium umfasst die Pflicht mindestens alle Trainer*innen und Betreuer*innen sowie Mitarbeitende des Vereins, die Vereinsfahrten, Ausflüge oder Turniere mit Übernachtung begleiten. Der Verein kann den Kreis nach seiner Risikoanalyse erweitern.
2. Einsichtnahme und Vertraulichkeit
Einsichtsberechtigt: Rene Ventz
Das Führungszeugnis wird im Original vorgelegt und ausschließlich von der festgelegten berechtigten Person eingesehen. Inhalte werden nicht kopiert, fotografiert oder allgemein zugänglich gespeichert. Dokumentiert wird nur das datenschutzrechtlich zulässige Ergebnis bzw. die für den Einsatz notwendige Feststellung.
3. Wiedervorlage
Verbindlicher Turnus des SV46: 2 Jahre
Der DFB nennt in seinem Merkblatt zur turnusmäßigen Aktualisierung beispielhaft eine erneute Vorlage alle drei Jahre. Der für den SV46 geltende Turnus muss vom Verein ausdrücklich festgelegt werden.
4. Verweigerung der Vorlage
Keine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen
Eine DFB-konforme Vereinsregelung muss eindeutig festlegen, welche Tätigkeit bei fehlender bzw. verweigerter Vorlage ausgeschlossen ist. Die Entscheidung und deren Dokumentation dürfen nicht von Fall zu Fall improvisiert werden.
5. Einträge im Führungszeugnis
Keine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen
Bei einschlägigen Eintragungen gemäß § 72a Abs. 1 SGB VIII ist ein kinderbezogener Einsatz ausgeschlossen. Andere Eintragungen sind besonders vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne rechtliche Grundlage verbreitet werden.
6. Information der betroffenen Personen
Alle vorlagepflichtigen Personen werden vorab schriftlich über Vorlagepflicht, Beantragung, Einsichtnahme, Datenschutz, Wiedervorlage und Folgen bei Nichtvorlage informiert.