Schutzkonzept.
Die sieben aktuellen DFB-Mindestkriterien – sichtbar, nachvollziehbar und mit den verbindlichen Vereinsregelungen an einem Ort.
3 von 7 Kriterien vollständig befüllt
Die Website kann die geforderten Punkte dokumentieren. DFB-seitig entscheidend ist jedoch das tatsächlich verabschiedete und vollständig verschriftlichte Kinder- und Jugendschutzkonzept. Offene Felder sind deshalb bewusst als „Vom Verein verbindlich zu ergänzen“ gekennzeichnet.
SV 1946 Mosel e.V.
Kinder- und Jugendschutzkonzept
Status: Diese Fassung wird erst durch einen dokumentierten Vorstandsbeschluss verbindlich. Nicht befüllte Stellen sind vor Einreichung und Veröffentlichung zu ergänzen.
Grundverständnis und Geltungsbereich
Der SV 1946 Mosel e.V. verpflichtet sich, Kindern und Jugendlichen ein möglichst sicheres, respektvolles und gewaltfreies Vereinsumfeld zu bieten. Das Schutzkonzept gilt für alle Vereinsbereiche und für alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen, Mitglieder sowie Personen, die im Auftrag des Vereins mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder sie begleiten.
Prävention, klare Zuständigkeiten, verbindliche Verhaltensregeln und nachvollziehbare Interventionswege sollen Grenzverletzungen, Vernachlässigung sowie psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt möglichst verhindern und bei Verdachtsfällen Handlungssicherheit schaffen.
Risikoanalyse: Der DFB empfiehlt, dem Schutzkonzept eine vereinsbezogene Risikoanalyse voranzustellen. Ergebnis, Datum und daraus abgeleitete Maßnahmen: Vom Verein verbindlich zu ergänzen.
01 · Verantwortliches Vorstandsmitglied
Für das Thema Kinder- und Jugendschutz ist auf Vorstandsebene verantwortlich:
- Name
- Rene Ventz
- rene.ventz@sv46mosel.org
Das Vorstandsmitglied trägt die organisatorische Verantwortung für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts. Die vertrauliche Anlaufstelle für Meldungen bleibt davon getrennt.
02 · Schutz-Ansprechperson außerhalb des Vorstands
Als interne Anlaufstelle für Kinder- und Jugendschutz benennt der Verein mindestens eine Person, die nicht Mitglied des Vorstands ist. Sie nimmt Hinweise und Sorgen auf, wahrt den Vertrauensschutz im rechtlich und fachlich möglichen Rahmen und vermittelt bei Bedarf an externe Fachstellen.
- Ansprechperson
- Daniel Kahl
- Vertrauliche E-Mail
- daniel.kahl@sv46mosel.org
- Telefon
- 017661811016
- Schulung / Qualifikation
- Vom Verein verbindlich zu ergänzen.
Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Grenzen der Rolle werden mit den Interventionsleitlinien verbindlich festgelegt. Die Ansprechperson soll regelmäßig fachgerecht fortgebildet werden.
03 · Vorstandsbeschluss und Verbindlichkeit
Das finale Schutzkonzept ist durch den Vorstand zu beschließen. Der Beschluss dokumentiert zugleich die verbindliche Umsetzung der darin enthaltenen Schutzmaßnahmen sowie die Verpflichtung auf den Ehren-/Verhaltenskodex.
- Beschlussdatum
- 10.07.2026
- Protokoll / Beschlussbezeichnung
- Vom Verein verbindlich zu ergänzen.
Bindende Regelung nach Beschluss: Alle im Verein für Kinder und Jugendliche tätigen oder verantwortlichen Personen werden auf den verabschiedeten Ehren-/Verhaltenskodex und die dazugehörigen Verhaltensregeln verpflichtet.
04 · Information, Kurzschulung und gemeinsame Verhaltensregeln
Alle Trainer*innen und Betreuer*innen werden über das Schutzkonzept, Grenzverletzungen, den Ehrenkodex und die verbindlichen Verhaltensregeln informiert. Die Rückmeldung des DFB fordert ausdrücklich, dass die Kurzschulung und die gemeinsame Erarbeitung der Verhaltensregeln im Konzept dokumentiert werden.
- Info-Veranstaltung / Kurzschulung
- 05.08.2026
- Gemeinsame Erarbeitung der Verhaltensregeln
- 06.2026
- Weitere / regelmäßige Schulungen
- 01.2027
Neue Trainer*innen und Betreuer*innen werden vor bzw. spätestens zu Beginn ihres kinder- oder jugendbezogenen Einsatzes in diese Regeln eingewiesen und auf sie verpflichtet.
05 · Verfahren zum erweiterten Führungszeugnis
Der Verein führt ein verbindliches Verfahren zur Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse ein. Nach DFB-Mindestkriterium muss das Konzept ausdrücklich regeln, wer vorlagepflichtig ist, wer Einsicht nehmen darf, in welchem Turnus eine erneute Vorlage erfolgt und wie bei Verweigerung oder relevanten Einträgen verfahren wird.
- Vorlagepflichtiger Personenkreis
- Alle Personen mit aktiver Position im Verein
- Einsichtsberechtigte Person/Funktion
- Rene Ventz
- Wiedervorlagefrequenz
- 2 Jahre
- Verfahren bei Verweigerung
- Keine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen
- Verfahren bei Einträgen
- Keine Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen
Das DFB-Merkblatt nennt für die turnusmäßige Aktualisierung beispielhaft eine erneute Vorlage alle drei Jahre. Der Verein muss seinen tatsächlich geltenden Turnus verbindlich beschließen und hier eintragen.
Das Original wird nur eingesehen; mit den sensiblen Daten ist streng vertraulich und nach den geltenden Datenschutz- und §-72a-SGB-VIII-Vorgaben umzugehen. Bei einschlägigen Eintragungen nach § 72a Abs. 1 SGB VIII ist ein kinderbezogener Einsatz ausgeschlossen.
06 · Interventionsleitlinien im Krisenfall
Für Verdachts- und Krisenfälle bestehen verbindliche Interventionsleitlinien. Sie bestimmen Melde- und Entscheidungswege, Verantwortlichkeiten, Dokumentation, Einbindung externer Fachkompetenz und die Kommunikation nach außen.
- Verantwortliche Funktionen
- Vom Verein verbindlich zu ergänzen.
Grundprinzipien: Schutz der betroffenen Person, keine vorschnellen Konfrontationen oder vereinsinternen Ermittlungen, vertrauliche Dokumentation und fachliche Beratung bei ernsthaften Verdachtsfällen.
07 · Kommunikation und dauerhafte Verankerung
Das Schutzkonzept, der Ehrenkodex, die Verhaltensregeln und die Ansprechpersonen werden den relevanten Zielgruppen bekannt gemacht. Insbesondere neue Mitglieder, neue Trainer*innen und Betreuer*innen müssen zuverlässig über Inhalte, Ziele und Meldewege informiert werden.
- Verbindlicher Kommunikationsweg
- Vom Verein verbindlich zu ergänzen.
Geeignete Wege sind beispielsweise Mitgliederversammlung, Eltern- und Informationsabende, Aushänge in Sportstätten, Onboarding neuer Trainer*innen sowie die Veröffentlichung auf der Vereinswebsite.
Meldewege und externe Beratung
Ein vertraulicher vereinsinterner Meldeweg ist unter „Schutz melden“ erreichbar. Betroffene und Hinweisgebende können sich auch unmittelbar an externe Fach- und Beratungsstellen wenden.
Anlagen, die zur DFB-Einreichung gehören
- Dokumentierter Vorstandsbeschluss zum finalen Schutzkonzept.
- Ehren-/Verhaltenskodex und verbindliche Verhaltensregeln.
- Dokumentation der Informationsveranstaltung/Kurzschulung und des Schulungskonzepts.
- Verfahrensregelung zum erweiterten Führungszeugnis.
- Interventionsleitlinien im Krisenfall.
DFB-Punktespiel: Wenn Anlagen nicht integraler Bestandteil des Schutzkonzepts sind, müssen sie vor der Einreichung mit dem Konzept zu einer PDF-Datei zusammengeführt werden.
Anlage A · Ehrenkodex
Alle für den SV 1946 Mosel e.V. tätigen Personen achten die Würde, Rechte und persönlichen Grenzen von Kindern und Jugendlichen. Sportliche Ziele rechtfertigen niemals Einschüchterung, Diskriminierung, Demütigung, Gewalt oder sexualisiertes Verhalten.
- Wir behandeln Kinder und Jugendliche respektvoll und fair und achten ihre körperlichen und emotionalen Grenzen.
- Wir missbrauchen weder Rolle noch Autorität oder Abhängigkeiten für persönliche, sexuelle oder andere unangemessene Interessen.
- Wir dulden keine Diskriminierung, Demütigung, Mobbing oder Gewalt und greifen bei Grenzverletzungen angemessen ein.
- Wir schützen persönliche Daten, Bilder und vertrauliche Informationen.
- Wir nutzen die festgelegten Melde- und Interventionswege und holen bei Unsicherheit fachlichen Rat.
Verbindlichkeit: Dieser Ehrenkodex wird mit dem dokumentierten Vorstandsbeschluss zum Schutzkonzept für die vom Verein festgelegten Personengruppen verbindlich.
Anlage B · Verhaltensregeln für Trainer*innen und Betreuer*innen
- Körperkontakt ist sportlich begründet, angemessen und transparent; intime oder sexualisierte Berührungen sind ausgeschlossen.
- Einzelgespräche und Hilfestellungen finden möglichst einsehbar bzw. in einem transparent vereinbarten Rahmen statt.
- Privatsphäre in Umkleiden und Duschen wird respektiert; Foto- und Videoaufnahmen sind dort ausgeschlossen.
- Digitale Kommunikation mit Minderjährigen ist sachlich, sportbezogen und erfolgt über die vom Verein festgelegten transparenten Kanäle.
- Fotos und Videos werden nur nach den geltenden Einwilligungs- und Datenschutzregeln erstellt und veröffentlicht.
- Fahrten, Ausflüge und Übernachtungen werden mit klaren Aufsichts-, Zimmer- und Rückzugsregeln organisiert.
- Sprache und Feedback bleiben respektvoll; sexualisierte, diskriminierende, abwertende oder einschüchternde Aussagen sind unzulässig.
- Geheime oder unangemessen exklusive Geschenke, Vergünstigungen und Sonderbeziehungen werden vermieden.
- Verantwortliche Erwachsene treten bei Kinder- und Jugendangeboten nicht berauscht auf und fördern keinen riskanten Konsum Minderjähriger.
- Grenzverletzungen und Verdachtsmomente werden nicht bagatellisiert, sondern nach den vereinbarten Melde- und Interventionswegen behandelt.
Gemeinsame Erarbeitung / vereinsbezogene Ergänzungen: 06.2026
Anlage C · Schulungs- und Informationsnachweis
- Info-Veranstaltung / Kurzschulung
- 05.08.2026
- Gemeinsame Verhaltensregeln
- 06.2026
- Weitere Schulungen / Turnus
- 01.2027
- Schulung der Schutz-Ansprechperson
- Vom Verein verbindlich zu ergänzen.
Teilnehmendenliste, Agenda, Schulungsunterlagen oder weitere Nachweise können dem finalen Einreichungs-PDF ergänzend beigefügt werden.
Vereinseigene Ergänzungen
Schutzkonzept
Das offizielle Schutzkonzept des Vereins, Zuständigkeiten, Präventionsmaßnahmen, Verfahrenshinweise und Downloads werden hier zentral bereitgestellt. Vom Verein zu ergänzen.